Vermessungsantrag

Zuständig:

 Frau Bübl
 Obergeschoss, Zimmer 10 
 
 Tel. 08134/ 93 08 -17
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            Herr Gronegger
 Obergeschoss, Zimmer 10   
 
 Tel. 08134/ 93 08 -41
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 Frau Keller-Theuermann 
 Obergeschoss, Zimmer 11
 
 Tel. 08134/ 93 08 -26
 Kontaktformular
    Herr Brendel
 Obergeschoss, Zimmer 10 
 
 Tel. 08134/ 93 08 -18
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Wenn Sie Ihr Grundstück teilen oder bebauen wollen oder aus anderen Gründen eine exakte Feststellung der Grundstücksgrenzen benötigen, müssen Sie das Grundstück vermessen lassen. Die Ergebnisse der Vermessungen werden dann in das Liegenschaftskataster eingetragen. Dort wird die Lage der Grenzpunkte genau festgelegt.

Ablauf:
Einen Antrag auf Vermessung (z.B. zur Grundstücksteilung oder Grenzfeststellung) müssen Sie bei der zuständigen Vermessungsbehörde stellen.
Das Vermessungsergebnis wird Ihnen im Anschluss mitgeteilt. Wenn eine Veränderung der Einträge im Liegenschaftskataster erforderlich war, erhalten Sie schriftlich einen sogenannten Fortführungsnachweis.

Kosten:
Für die Durchführung von Vermessungen werden Vermessungsgebühren nach der Gebührenverordnung in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnis erhoben.
Die Höhe der Gebühr ist wertabhängig

  • vom Bodenwert und
  • im Fall der Wiederherstellung fehlender Grenzpunkte nach der Anzahl der Grenzpunkte.



Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen
Schulstraße 14
85235 Odelzhausen
Tel. 08134/ 93 08 -0
Fax 08134/ 93 08 -44

Parteiverkehr:

 
 Vormittag  Nachmittag
 Montag  8:00 - 12:00 Uhr    
 Dienstag  8:00 - 12:00 Uhr  
 
 Mittwoch  8:00 - 12:00 Uhr  
 
 Donnerstag 
 8:00 - 12:00 Uhr  
 16:00 - 18:00 Uhr  
 Freitag  8:00 - 12:00 Uhr