| Vermessungsantrag |
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Zuständig:
Wenn Sie Ihr Grundstück teilen oder bebauen wollen oder aus anderen Gründen eine exakte Feststellung der Grundstücksgrenzen benötigen, müssen Sie das Grundstück vermessen lassen. Die Ergebnisse der Vermessungen werden dann in das Liegenschaftskataster eingetragen. Dort wird die Lage der Grenzpunkte genau festgelegt. Ablauf: Einen Antrag auf Vermessung (z.B. zur Grundstücksteilung oder Grenzfeststellung) müssen Sie bei der zuständigen Vermessungsbehörde stellen. Das Vermessungsergebnis wird Ihnen im Anschluss mitgeteilt. Wenn eine Veränderung der Einträge im Liegenschaftskataster erforderlich war, erhalten Sie schriftlich einen sogenannten Fortführungsnachweis. Kosten: Für die Durchführung von Vermessungen werden Vermessungsgebühren nach der Gebührenverordnung in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnis erhoben. Die Höhe der Gebühr ist wertabhängig
Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen Schulstraße 14 85235 Odelzhausen Tel. 08134/ 93 08 -0 Fax 08134/ 93 08 -44 Parteiverkehr:
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