Gewerbezentralregisterauszug

Zuständig:

 Frau Axtner
 Erdgeschoss, Zimmer 01 
 
 Tel. 08134/ 93 08 -12
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 Frau Diller
 Erdgeschoss, Zimmer 01 
 
 Tel. 08134/ 93 08 -11
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Aus einem Auszug aus dem Gewerbezentralregister (GZR) geht hervor, ob eine juristische Person oder eine Einzelperson schon einmal gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen hat. Der Auszug wird zur Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit verlangt, bevor ein erlaubnispflichtiges Gewerbe genehmigt wird.

Antragstellung
Zur Beantragung des Gewerbezentralregisterauszuges muss der Antragsteller persönlich erscheinen. Nur bei juristischen Personen ist eine Antragstellung über eine bevollmächtigte Person möglich.

Bei der Antragstellung müssen Sie angeben, ob der Registerauszug für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird. Beim „Gewerbezentralregisterauszug für private Zwecke – Beleg-Art 1“ wird Ihnen der Auszug direkt von Bonn durch die Post zugesandt.
Der „Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde – Beleg-Art 9“ wird direkt an die angegebene Behörde von Bonn aus versandt.


Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • Zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art: 9) muss die Anschrift der Behörde und der Verwendungszweck bzw. das Aktenzeichen angegeben werden.
  • Beim Zentralregisterauszug für eine „juristische Person“ (GZR4) muss zusätzlich ein Handelsregisterauszug vorgelegt werden.
Gebühr: 13,00 €




Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen
Schulstraße 14
85235 Odelzhausen
Tel. 08134/ 93 08 -0
Fax 08134/ 93 08 -44

Parteiverkehr:

 
 Vormittag  Nachmittag
 Montag  8:00 - 12:00 Uhr    
 Dienstag  8:00 - 12:00 Uhr  
 
 Mittwoch  8:00 - 12:00 Uhr  
 
 Donnerstag 
 8:00 - 12:00 Uhr  
 16:00 - 18:00 Uhr  
 Freitag  8:00 - 12:00 Uhr