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| Überführung von Leichen (Leichenpass) |
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Zuständig:
Damit eine Leiche über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus befördert werden darf, muss zur Überführung ein Leichenpass vorliegen. Der internationale Leichenpass zur Überführung ins Ausland wird vom Standesamt ausgestellt. Unterlagen
Ablauf Ein mehrsprachiger Leichenpass muss grundsätzlich persönlich beantragt werden. Sie können aber auch das mit dem Transport beauftragte Bestattungsunternehmen den Leichenpass bei der Gemeinde beantragen lassen. Hinweis Der Leichenpass darf erst ausgestellt werden, wenn die für eine Bestattung vorgeschriebenen Unterlagen vorliegen. Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen Schulstraße 14 85235 Odelzhausen Tel. 08134/ 93 08 -0 Fax 08134/ 93 08 -44 Parteiverkehr:
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