Überführung von Leichen (Leichenpass)

Zuständig:

 Frau Hacke
 Erdgeschoss, Zimmer 03 
 
 Tel. 08134/ 93 08 -30
 Kontaktformular

Damit eine Leiche über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus befördert werden darf, muss zur Überführung ein Leichenpass vorliegen. Der internationale Leichenpass zur Überführung ins Ausland wird vom Standesamt ausgestellt.

Unterlagen
  • Sterbeurkunde
  • Todesbescheinigung
  • Genehmigung der Gemeindeverwaltung, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist
  • Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsrichters (bei Anhaltspunkten für einen nicht natürlichen Tod oder der Leiche eines Unbekannten)

Ablauf

Ein mehrsprachiger Leichenpass muss grundsätzlich persönlich beantragt werden. Sie können aber auch das mit dem Transport beauftragte Bestattungsunternehmen den Leichenpass bei der Gemeinde beantragen lassen.

Hinweis

Der Leichenpass darf erst ausgestellt werden, wenn die für eine Bestattung vorgeschriebenen Unterlagen vorliegen.




Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen
Schulstraße 14
85235 Odelzhausen
Tel. 08134/ 93 08 -0
Fax 08134/ 93 08 -44

Parteiverkehr:

 
 Vormittag  Nachmittag
 Montag  8:00 - 12:00 Uhr    
 Dienstag  8:00 - 12:00 Uhr  
 
 Mittwoch  8:00 - 12:00 Uhr  
 
 Donnerstag 
 8:00 - 12:00 Uhr  
 16:00 - 18:00 Uhr  
 Freitag  8:00 - 12:00 Uhr