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| Steuerliche Lebensbescheinigung |
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Zuständig:
Eine steuerliche Lebensbescheinigung benötigt derjenige Elternteil, der außerhalb der Gemeinde lebt, um ein Kind, das hier gemeldet ist, in seine Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen. Die steuerliche Lebensbescheinigung kann man unter Vorlage einer Geburtsurkunde, auf der das beantragende Elternteil eingetragen ist bzw. durch Vorlage einer Vaterschaftsanerkennung, beim Hauptwohnsitzmeldeamt des Kindes ausstellen lassen. Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen Schulstraße 14 85235 Odelzhausen Tel. 08134/ 93 08 -0 Fax 08134/ 93 08 -44 Parteiverkehr:
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