Bildungs- und Teilhabepaket, Information und Anträge

(Quelle: Bundesministeriums für Arbeit und Soziales )
Ab 2011 haben bedürftige Kinder und Jugendliche einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen – bei Schulausflügen und dem Mittagessen in Schule, Hort und Kita, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen. Das neue Bildungspaket der Bundesregierung unterstützt gezielt 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche, deren Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II sind (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen und eröffnet ihnen so bessere Lebens- und Entwicklungschancen. Ebenfalls leistungsberichtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene die nach § 2 AsylbLG Anspruch auf Leistungen analog dem SGB XII haben.

Das ist drin im Bildungspaket

Kultur, Sport, Mitmachen:
Bedürftige Kinder sollen in der Freizeit nicht ausgeschlossen sein, sondern bei Sport, Spiel oder Kultur mitmachen. Deswegen wird zum Beispiel der Beitrag für den Sportverein oder für die Musikschule in Höhe von monatlich bis zu 10 Euro übernommen.

Schulbedarf und Ausflüge:
Damit bedürftige Kinder mit den nötigen Lernmaterialien ausgestattet sind, wird den Kindern zwei Mal jährlich ein Zuschuss gezahlt, zu Beginn des Schuljahres 70 Euro und im Februar 30 Euro – insgesamt 100 Euro. Zudem werden die Kosten eintägiger Ausflüge in  Schulen und Kitas finanziert. Mehrtägige Klassenfahrten werden wie bisher erstattet.

Lernförderung:
Bedürftige Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das Lernziel - in der Regel die Versetzung in die nächste Klasse - erreicht werden kann. Voraussetzung ist, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Rathaus, Bürgeramt oder in der Kreisverwaltung kennen die Angebote vor Ort und helfen dabei, das passende zu finden.

Mittagessen in Kita, Schule und Hort:
Einen Zuschuss fürs gemeinsame Mittagessen gibt es dann, wenn Kita, Schule oder Hort ein entsprechendes Angebot bereithalten. Der verbleibende Eigenanteil der Eltern liegt bei einem Euro pro Tag.

Schülerbeförderung:
Insbesondere wer eine weiterführende Schule besucht, hat oft einen weiten Schulweg. Sind die Beförderungskosten erforderlich und werden sie nicht anderweitig übernommen, werden diese Ausgaben erstattet.

Weitere Informationen und Antragsformulare, finden Sie auf den Seiten des Landratsamtes Dachau