|
| Gewerbesteuer |
|
Zuständig:
Die Gewerbesteuer erfasst den Gewerbebetrieb als Steuergegenstand, egal ob dieser von natürlichen Personen oder juristischen Personen betrieben wird. Sie ist eine Steuer, die als Gewerbeertragsteuer auf die objektive Ertragskraft eines Gewerbebetriebes erhoben wird (§ 6 Gewerbesteuergesetz). Die Gewerbesteuer ist eine wichtige Einnahmequelle der Gemeinde. Der Bund und die Länder werden durch eine Umlage, die von der Gemeinde wiederum abzuführen ist, an der Gewerbesteuer beteiligt. Das Steueraufkommen steht nach Art. 106 Abs. 6 Grundgesetz (GG) den Gemeinden zu. Hebeberechtigt ist jeweils die Gemeinde, in der eine Betriebsstätte unterhalten wird. Die Gemeinde hat auch das Recht, den Hebesatz für die Gewerbesteuer festzulegen. Hebesatz der Gemeinde Sulzemoos: 300 % Die Eröffnung eines Gewerbebetriebs bzw. einer Betriebsstätte ist bei der betreffenden Gemeinde unverzüglich anzumelden. (siehe Gewerbemeldung). Die Gemeinde unterrichtet davon das zuständige Finanzamt. Für jedes Jahr hat der Unternehmer eine Gewerbesteuererklärung bei dem Finanzamt abzugeben, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung befindet. Das Finanzamt setzt den Gewerbesteuermessbetrag in einem Bescheid fest und teilt den Inhalt des Steuermessbescheids auch der zuständigen Gemeinde mit. Befinden sich Betriebsstätten des Gewerbebetriebes in mehreren Gemeinden, so geschieht dies in einem sog. Zerlegungsbescheid. Falls der Steuerpflichtige mit dieser Berechnung nicht einverstanden ist, kann er innerhalb eines Monats Einspruch beim Finanzamt einlegen. Die hebeberechtigte Gemeinde (§ 4 GewStG) setzt durch Anwendung ihres Hebesatzes die Gewerbesteuer wiederum in einem Steuerbescheid fest. Grundlage hierfür sind die Messbetrags- bzw. Zerlegungsbescheide des Finanzamtes. Diese sind für die Gemeinde bindend. Deshalb sind Einwendungen, die auf die Grundlagenbescheide zurückzuführen sind, auch nur in Einsprüchen gegen diese, d.h. beim Finanzamt, vorzubringen. Nähere Informationen zur Gewerbesteuer erhalten Sie von der Sachbearbeiterin der Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen
Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen Schulstraße 14 85235 Odelzhausen Tel. 08134/ 93 08 -0 Fax 08134/ 93 08 -44 Parteiverkehr:
|