Gewerbemeldung

Zuständig:

 Frau Berglmeir
 Erdgeschoss, Zimmer 04 
 
 Tel. 08134/ 93 08 -32
 Kontaktformular

Gewerbeanmeldung
Wer einen Gewerbebetrieb neu einrichtet oder eine gewerbliche Tätigkeit aufnimmt, ist nach § 14 der Gewerbeordnung (GewO) verpflichtet, dieses bei der Gemeinde am Sitz des Betriebes anzuzeigen (Gewerbeanzeige). Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle.

Gewerbeabmeldung
Bei vollständiger Aufgabe eines Gewerbes bzw. bei Verlegung des Gewerbes in eine andere Gemeinde (auch innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen) ist das Gewerbe bei der Gemeinde am Sitz des Betriebes abzumelden.

Gewerbeummeldung
  • Eine Ummeldung ist bei folgenden Änderungen des Gewerbes vorzunehmen:
  • Erweiterung, Aufgabe oder Änderung einer Tätigkeit
  • Änderung der Wohnanschrift bzw. Name des Inhabers
  • Wechsel der Gesellschaftsform
  • Eintritt oder Ausscheiden eines gesetzlichen Vertreters
  • Verlegung des Betriebes innerhalb der Gemeinde
Hinweis:
Eine elektronische Gewerbemeldung ist derzeit noch nicht möglich. Wir bitten Sie daher zu den Öffnungszeiten der Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen vorzusprechen. Mitzubringen sind Personalausweis oder Reisepass, sowie evtl. Genehmigungen, die Sie für Ihren Gewerbebetrieb benötigen.

Nähere Informationen zu Gewerbemeldungen erhalten Sie von der Sachbearbeiterin der Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen.




Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen
Schulstraße 14
85235 Odelzhausen
Tel. 08134/ 93 08 -0
Fax 08134/ 93 08 -44

Parteiverkehr:

 
 Vormittag  Nachmittag
 Montag  8:00 - 12:00 Uhr    
 Dienstag  8:00 - 12:00 Uhr  
 
 Mittwoch  8:00 - 12:00 Uhr  
 
 Donnerstag 
 8:00 - 12:00 Uhr  
 16:00 - 18:00 Uhr  
 Freitag  8:00 - 12:00 Uhr