Ausschank alkoholischer Getränke

Zuständig:

 Frau Berglmeir
 Erdgeschoss, Zimmer 04 
 
 Tel. 08134/ 93 08 -32
 Kontaktformular

Wenn Sie eine Veranstaltung aus besonderem Anlass (zum Beispiel Geschäftseröffnung, Sportfest, Straßenfest) durchführen und dabei alkoholische Getränke abgeben wollen, benötigen Sie eine Gestattung. Eine Gestattung ist eine Gaststättenerlaubnis, die unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf erteilt wird.

Für die Abgabe von Speisen und alkoholfreien Getränken müssen Sie keine Erlaubnis beantragen.

Das Erlaubnisverfahren kann einige Zeit in Anspruch nehmen, es empfiehlt sich daher den Antrag frühzeitig mindestens 2  Wochen vor der geplanten Veranstaltung zu stellen.

Benötigte Unterlagen
Der Antrag ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen zu stellen. Ein handschriftlicher Antrag ist nicht auszufüllen. Es wird vor Ort besprochen, welche weiteren Erlaubnisse vorzulegen sind.

Gebühren

Die Gebühr hängt von der Dauer der Veranstaltung ab. Die Gebühr beträgt pro Tag 25.00 € zuzüglich 8.00 € Niederschriftsgebühr.




Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen
Schulstraße 14
85235 Odelzhausen
Tel. 08134/ 93 08 -0
Fax 08134/ 93 08 -44

Parteiverkehr:

 
 Vormittag  Nachmittag
 Montag  8:00 - 12:00 Uhr    
 Dienstag  8:00 - 12:00 Uhr  
 
 Mittwoch  8:00 - 12:00 Uhr  
 
 Donnerstag 
 8:00 - 12:00 Uhr  
 16:00 - 18:00 Uhr  
 Freitag  8:00 - 12:00 Uhr