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| Ausschank alkoholischer Getränke |
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Zuständig:
Wenn Sie eine Veranstaltung aus besonderem Anlass (zum Beispiel Geschäftseröffnung, Sportfest, Straßenfest) durchführen und dabei alkoholische Getränke abgeben wollen, benötigen Sie eine Gestattung. Eine Gestattung ist eine Gaststättenerlaubnis, die unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf erteilt wird. Für die Abgabe von Speisen und alkoholfreien Getränken müssen Sie keine Erlaubnis beantragen. Das Erlaubnisverfahren kann einige Zeit in Anspruch nehmen, es empfiehlt sich daher den Antrag frühzeitig mindestens 2 Wochen vor der geplanten Veranstaltung zu stellen. Benötigte Unterlagen Der Antrag ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen zu stellen. Ein handschriftlicher Antrag ist nicht auszufüllen. Es wird vor Ort besprochen, welche weiteren Erlaubnisse vorzulegen sind. Gebühren Die Gebühr hängt von der Dauer der Veranstaltung ab. Die Gebühr beträgt pro Tag 25.00 € zuzüglich 8.00 € Niederschriftsgebühr. Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen Schulstraße 14 85235 Odelzhausen Tel. 08134/ 93 08 -0 Fax 08134/ 93 08 -44 Parteiverkehr:
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