Marktfestsetzung

Zuständig:

 Frau Berglmeir
 Erdgeschoss, Zimmer 04 
 
 Tel. 08134/ 93 08 -32
 Kontaktformular

Wenn Sie einen Markt für gewerbliche Anbieter veranstalten wollen, können Sie eine behördliche Festsetzung beantragen. Ihnen werden dann bestimmte Marktprivilegien zuteil. Märkte im Sinne der Gewerbeordnung sind Großmärkte, Wochenmärkte, Spezial- und Jahrmärkte. Weitere festsetzbare Veranstaltungen sind darüber hinaus Messen und Ausstellungen.

Es empfiehlt sich eine rechtzeitige Antragstellung. Die Bearbeitungsdauer ist von den Umständen des Einzelfalles abhängig. Im Allgemeinen dürfte der Festsetzungsbescheid innerhalb von 4-6 Wochen nach Antragstellung ergehen.

Erforderliche Unterlagen
  • Führungszeugnis für Behörden
  • Gewerbezentralregisterauszug
  • nähere Angaben zur Beurteilung der Art der Veranstaltung insbesondere über die anzubietenden Waren und die voraussichtliche Zahl und Zusammensetzung der Teilnehmer (vorläufiges Ausstellerverzeichnis) (ggf.)
  • Teilnahmebestimmungen (ggf.)
  • Lagepläne



Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen
Schulstraße 14
85235 Odelzhausen
Tel. 08134/ 93 08 -0
Fax 08134/ 93 08 -44

Parteiverkehr:

 
 Vormittag  Nachmittag
 Montag  8:00 - 12:00 Uhr    
 Dienstag  8:00 - 12:00 Uhr  
 
 Mittwoch  8:00 - 12:00 Uhr  
 
 Donnerstag 
 8:00 - 12:00 Uhr  
 16:00 - 18:00 Uhr  
 Freitag  8:00 - 12:00 Uhr