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| Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung |
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Zuständig:
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine steuerlichen Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde, wie zum Beispiel rückständige Grundbesitzabgaben oder Gewerbesteuern bestehen. Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird insbesondere für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes oder der Erteilung öffentlicher Aufträge benötigt. Erforderliche Unterlagen
Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen Schulstraße 14 85235 Odelzhausen Tel. 08134/ 93 08 -0 Fax 08134/ 93 08 -44 Parteiverkehr:
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