Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Zuständig:

 Frau Berglmeir
 Erdgeschoss, Zimmer 04 
 
 Tel. 08134/ 93 08 -32
 Kontaktformular

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine steuerlichen Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde, wie zum Beispiel rückständige Grundbesitzabgaben oder Gewerbesteuern bestehen.

Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird insbesondere für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes oder der Erteilung öffentlicher Aufträge benötigt.

Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Angaben über die Stelle, für die die Bescheinigung benötigt wird
  • Eine schriftliche Vollmacht für den Fall, dass die Bescheinigung für eine andere Person abgeholt wird



Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen
Schulstraße 14
85235 Odelzhausen
Tel. 08134/ 93 08 -0
Fax 08134/ 93 08 -44

Parteiverkehr:

 
 Vormittag  Nachmittag
 Montag  8:00 - 12:00 Uhr    
 Dienstag  8:00 - 12:00 Uhr  
 
 Mittwoch  8:00 - 12:00 Uhr  
 
 Donnerstag 
 8:00 - 12:00 Uhr  
 16:00 - 18:00 Uhr  
 Freitag  8:00 - 12:00 Uhr