Liebes Brautpaar,

wir freuen uns, Sie bei diesem besonderen Lebensereignis ein Stück weit begleiten zu dürfen!

Trauungen werden grundsätzlich von einem der Standesbeamten, während unserer allgemeinen Öffnungszeiten (Freitag bis 14 Uhr gegen eine Zusatzgebühr von 200 Euro) vorgenommen.

Unser Trauungszimmer im Rathaus bietet Platz für ca. 15 Personen.

Für größere Hochzeitsgesellschaften bieten wir auch Trauungen an unseren Außenstellen im Vereinshaus Sittenbach (bis ca. 50 Personen) sowie im Obstgarten und Stadl von Harner´s Wirtshaus in Sixtnitgern (bis ca. 120 Personen) an.
Die Anmietung der Räumlichkeiten erfolgt direkt vom Brautpaar beim jeweiligen Betreiber.

Einmal im Monat bieten wir zusätzlich Trauungen am Samstag (zwischen 10 und 14 Uhr gegen eine Zusatzgebühr von 200 Euro) an.

Gerne können Sie schon vorab einen Termin für Ihre Hochzeit reservieren. Die Anmeldung zur Eheschließung kann jedoch frühestens 6 Monate vorher erfolgen.

Trauungszimmer im Rathaus
© 2025 Gluecksfotografie Stephanie R. - www.gluecksfotografie.com

Trauungszimmer im Rathaus

Trauraum im Sittenbacher Vereinshaus

Trauraum im Vereinshaus Sittenbach

Trauraum "Stadl" bei Harner´s Wirtshaus in Sixtnitgern
© 2025 Kevin Neu - www.neu-momente.de

Trauraum „Stadl“ bei Harner´s Wirtshaus in Sixtnitgern

Heiraten in Odelzhausen

Traugarten bei Harner´s Wirtshaus in Sixtnitgern

Aufenthalt nach der Trauung

Gerne können Sie im Anschluss an die Trauung Ihre Gäste zum Sektempfang auf dem Rathausvorplatz einladen. Stehtische, Gläser und Getränke müssen Sie jedoch selbst mitbringen.

Information zum Streuen von Blumen, Reis oder Konfetti

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass das Werfen von Blumen, Konfetti und Reis etc. sowohl im, als auch vor dem Rathaus nicht gestattet ist! Bitte teilen Sie dies auch Ihren Hochzeitsgästen mit.

Information zu Foto- und Videoaufnahmen

Die Herstellung von Bildern, Foto- und Videoaufnahmen im Zusammenhang mit den Amtshandlungen des Standesbeamten sind ausschließlich für private Zwecke zulässig.

Jede hierüber hinausgehende Form des Verbreitens oder öffentlich zur Schaustellens, wie z.B. die Veröffentlichung im Internet (auch in kostenlosen Foren etc.) sowie anderen öffentlich zugänglichen Medien bedarf hingegen nach § 22 Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) der vorherigen ausdrücklichen Einwilligung aller auf dem Bild abgebildeten Personen einschließlich des Standesbeamten.

Wir weisen darauf hin, dass die Standesbeamten eine Einwilligung zur Veröffentlichung nicht generell erteilen.

Kontaktdaten

Zimmer 01-Erdgeschoss

Tel: 08134 / 9308-71, -75
Fax: 08134 / 9308-44

E-Mail: standesamt@odelzhausen.de

Wir bitten um telefonische Terminvereinbarung – Vielen Dank!

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