Barrierefreiheitserklärung nach BITV 2.0 für die Website der Gemeinde Odelzhausen

Allgemeine Informationen

Name der Webseite: Gemeinde Odelzhausen

Kontaktdaten:
Gemeinde Odelzhausen
Schulstraße 14
85235 Odelzhausen

Telefon: 08134/ 9308 – 0
Telefax: 08134/ 9308 – 44
info@odelzhausen.de

Status der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Gemeinde Odelzhausen ist bestrebt, seine Website www.odelzhausen.de so weit wie möglich barrierefrei zu gestalten. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie die Bayerische E-Government-Verordnung (BayEGovV) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Bei einem internen Test wurde jedoch festgestellt, dass die Website noch nicht vollständig barrierefrei ist. Die Gemeinde Odelzhausen arbeitet daher intensiv daran, die Barrierefreiheit seiner Website kontinuierlich zu verbessern.

Inhalte, die nicht barrierefrei sind

    • Kontrastverhältnisse: Die Kontrastverhältnisse sind technisch bedingt nicht bei allen Texten vollständig an die erforderlichen Kontrastverhältnisse angepasst. In Kombination mit dynamisch wechselnden Inhalten weist der Fokus-Rahmen nicht immer ein ausreichendes Kontrastverhältnis auf (WCAG Erfolgskriterium 1.4.11)
    • Bedienelemente: Einige Bedienelemente verfügen nicht über die notwendigen Rollen, Namen, Statusangaben und dazugehörige Steuerungskonzepte, was die Bedienung dieser Elemente jedoch nicht einschränken sollte.
    • Downloads (PDF, WORD,…): Teilweise können PDF, Word oder sonstige Dokumente nicht barrierefrei sein, aufgrund der hohen Anzahl an Dokumenten, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 18.07.2025 erstellt. Die Bewertung der Barrierefreiheit erfolgte durch eine Selbstbewertung.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen weitere Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.odelzhausen.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte melden Sie sich mittels den oben genannten Kontaktdaten bei uns.

Durchsetzungsverfahren

Bleibt eine Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, prüft die zuständige Durchsetzungsstelle auf Antrag des oder der betroffenen Nutzer*in, ob im Rahmen der Überwachung gegenüber dem Verpflichteten Maßnahmen erforderlich sind.

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

Sie haben die Möglichkeit, diesen Antrag online auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

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