Sie können eine Geburtsurkunde beim Standesamt anfordern, das das Geburtenregister führt (in der Regel am Geburtsort).
Beschreibung
Wenn Sie eine neue Geburtsurkunde benötigen, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Bitte wenden Sie sich dazu an das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie geboren wurden. Die Geburtsurkunde bestätigt die Geburt einer Person.
Die Geburtsurkunde enthält folgende Angaben:
- Vornamen, Geburtsname und Geschlecht des Kindes
- Tag, Uhrzeit und Ort der Geburt
- Vor- und Familiennamen der Eltern
Folgende Angaben werden auf Ihren Wunsch hin nicht aufgenommen:
- Geschlecht
- Vor- und Familiennamen der Eltern
Sie können die Geburtsurkunde in verschiedenen Formen erhalten:
- Als Geburtsurkunde, eventuell mit Übersetzungshilfe für die Verwendung in Ländern der Europäischen Union.
- Als mehrsprachige Geburtsurkunde, die in allen Staaten gilt, die das Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern unterschreiben. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Personenstandsrecht – Übereinkommen – Nr. 16: Übereinkommen über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern.
- Als beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister. Dieser Ausdruck enthält alle Daten, die das Standesamt bei der Geburt eingetragen hat.
Falls sich nach der Beurkundung der Geburt Änderungen ergeben, zum Beispiel durch eine Namensänderung, wird der Eintrag im Register durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Wunsch kann Ihnen das Standesamt dann eine neue Geburtsurkunde ausstellen.
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