Der Betreiber eines Bades sorgt dafür, dass die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zum Schutze anderer getroffen werden.
Beschreibung
Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht gilt auch für kommunale Bäder.
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Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht gilt auch für kommunale Bäder.
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