Allgemein Wohnen und Soziales

Einführung des Wassercents in Wassercent in Bayern

Information zum Wassercent in Bayern

Seit dem 1. Juli 2026 wird in Bayern erstmals ein Wasserentnahmeentgelt (Wassercent) erhoben. Der Zweckverband informiert seine Wasserabnehmer hierzu zusammen mit der Zählerableseaufforderung im November. Vorab möchten wir die wichtigsten Informationen zusammenfassen:

Der Wassercent gilt zunächst für den Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2026, ab 2027 wird er kalenderjährlich erhoben.

Zahlungspflichtig sind grundsätzlich nur Personen oder Betriebe, die Grundwasser selbst über einen eigenen Brunnen entnehmen. Das Entgelt beträgt 10 Cent netto je Kubikmeter (1.000 Liter). Es gilt ein Freibetrag von 2.500 m³ im Jahr 2026 (ab 2027: 5.000 m³). Nur für die darüber hinausgehende Wassermenge ist der Wassercent zu zahlen.

Betriebe mit eigenem Brunnen, die den Freibetrag überschreiten könnten, sollten – sofern ein Wasserzähler vorhanden ist – den Zählerstand zum 1. Juli 2026 sowie künftig jeweils zum 31. Dezember erfassen. Die tatsächlich entnommene Wassermenge ist bis 1. März des Folgejahres dem Landratsamt zu melden.

Privathaushalte sowie Betriebe, die ihr Wasser über die öffentliche Wasserversorgung beziehen, müssen nichts unternehmen. Sie sind nicht unmittelbar entgeltpflichtig, da der Wassercent über den Wasserpreis des Wasserversorgers berücksichtigt wird. Eine Ablesung des Hauswasserzählers ist hierfür nicht erforderlich.

Betroffene Entgeltpflichtige erhalten im Herbst 2026 weitere Informationen vom Landratsamt.

Quelle: Zweckverband der Wasserversorgungsgruppe Sulzemoos-Arnbach

 

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