Allgemein Wohnen und Soziales

Straßensperrung „Am Sportplatz“

Halbseitige Straßensperre „Am Sportplatz“ mit Einbahnstraßen-Regelung

Seitdem 16.07.2026 ist die Straße „Am Sportplatz“ nur noch halbseitig mit Einbahnstraßen-Regelung befahrbar. Die Einbahnstraßen-Regelung gilt von der Schule in Richtung SVO-Sportgelände (d.h. von der Dietenhausener Straße in Richtung Todtenrieder Straße).
Grund für diese Regelung sind die Arbeiten zum Anbau eines Gehweges und Stellplätzen.
Diese Sperrung/Verkehrsregelung gilt ab heute bis zum Ende der Sommer-Ferien.

Wir bitten um Verständnis.

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