Bestimmte Schulwege im Gemeindegebiet Odelzhausen wurden durch das Landratsamt Dachau in Zusammenarbeit mit der Polizeiinspektion Dachau als nicht gefährlich eingestuft.
Der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Gemeinderat der Gemeinde Odelzhausen hat in einer seiner Sitzungen in 2022 beschlossen, die Schülerbeförderung trotzdem zu übernehmen.
Es gilt für das kommende Schuljahr 2023/2024:
Vollständige Kostenübernahme:
Für alle Grundschüler:innen die mehr als 2km und für alle Mittelschüler:innen sowie Realschüler:innen, die mehr als 3km von der Schule entfernt wohnen ändert sich am gewohnen Prozess der Fahrkartenbestellung nichts.
Die Anträge werden weiter über die Schule an die Schülerinnen und Schüler verteilt sowie weiter bearbeitet und bestellt.
Freiwillige / Teilweise Fahrtkostenübernahme:
- Grundschulkinder der 1. und 2. Klasse, die unter 2km von der Schule entfernt wohnen z.B. Höfa
(hier übernimmt die Gemeinde die Kosten für das komplette Schuljahr)
- Grundschulkinder der 3. und 4. Klasse, die unter 2km von der Schule entfernt wohnen z.B. Höfa
(hier übernimmt die Gemeinde die Kosten nur für die Wintermonate von November bis einschließlich März)
- Mittel- und Realschüler:innen, die unter 3km von der Schule entfernt wohnen z.B. Hadersried
(hier übernimmt die Gemeinde die Kosten nur für die Wintermonate von November bis einschließlich März)
Für die freiwillige / teilweise Kostenübernahme, besorgen Sie bitte die Fahrkarten eigenständig über den Münchner Verkehrsverbund (MVV).
Dies ist allerdings erst an Juni 2023 möglich.
Die anfallenden Kosten können bei der Gemeinde Odelzhausen mit dem Erstattungsantrag (siehe unten) und den Originalfahrkarten (bei Monatskarten) eingereicht werden.