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Wasserversorung in der Gemeinde

Wasserversorgungsgruppe Sulzemoos-Arnbach

 

Kirchstraße 3
85254 Sulzemoos

Telefon 0 81 35 / 6 24
Telefax 0 81 35 / 83 27
Email: info@zwv-sulzemoos.de
Web: www.zwv-sulzemoos.de


Zuständigkeit in der Gemeinde Odelzhausen
Odelzhausen, Essenbach, Lukka, Todtenried, Taxa, Dietenhausen



Informationen zur Wasserabrechnung
Die Ablesemitteilung des Zweckverbands der Wasserversorgungsgruppe Sulzemoos-Arnbach gingen Ihnen Ende November automatisch per Post zu. Es besteht die Möglichkeit den Zählerstand bei Erhalt der Ablesemitteilung online unter www.zwv-sulzemoos.de durch­zugeben.

Adelburggruppe

 

Lantmarstr. 30
86559 Landmannsdorf 

Telefon 0 82 08 / 95 78 90
Telefax 0 82 08 / 95 78 9 19
Email: info@adelburggruppe.de
Web: www.adelburggruppe.de

Zuständigkeit in der Gemeinde Odelzhausen
Gaggers, Hadersried, Höfa, Miegersbach, Rossbach, Sittenbach, Sixtnitgern, Spindlhafner, St. Johann

Informationen zur Wasserabrechnung 
Die Ablesekarten der Adelburggruppe werden Ihnen Mitte Dezember postalisch zugestellt. Hier besteht ebenfalls die Möglichkeit den Zählerstand nach Erhalt der Ablesekarte online un­ter www.adelburggruppe.de zu melden.

Für die Abwasserentsorgung ist die Gemeinde Odelzhausen zuständig.
Es ist zwischen Schmutzwasser und Niederschlagswasser zu unterscheiden.

 

Schmutzwasser

Die abzurechnende Schmutzwassermenge wird anhand der bezogenen Frischwassermenge berechnet. Es besteht jedoch die Möglichkeit einen Antrag auf Einbau eines Abzugszählers/Gartenwasserzählers die Schmutzwassermenge um das für die Gartenbewässerung verwendete Wasser zu reduzieren. Genaueres hierzu finden Sie in dem dazugehörigen Antragsformular.

Schmutzwassergebühr ab 01.01.2020: 2,27 € / m³

Ansprechpartner:
Frau Stock
Tel. 08134/9308-64
riedl@odelzhausen.de

Antrag auf Einbau eines Abzugszählers/Gartenwasserzähler »

 

Niederschlagswasser (NSW)

Das Niederschlagswasser wird anhand der versiegelten Flächen in Quadratmeter Ihres Grundstücks bemessen. Sollten Sie neu gebaut, oder Flächen auf Ihren Grundstück neu versiegelt haben, die in den gemeindlichen Kanal eingeleitet werden, so ist ein neuer NSW-Bogen auszufüllen.

Niederschlagswassergebühr ab 01.01.2020: 0,54 € / m²

Ansprechpartner:
Frau Bübl
Tel. 08134/9308-54
buebl@odelzhausen.de

 

Unterlagen - Formulare - Satzungen:


Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Odelzhausen (EWS vom 14.12.2022)

Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Odelzhausen (BGS-EWS vom 02.12.2019)

 

Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung (BS-VE / EE vom 03.09.2003)